Die Europäische Lebensmittelkommission hat 14 Lebensmittel und Zutaten festgelegt, die ab dem 13.12. 2014 zu kennzeichnen sind. Die Umsetzung betrifft nicht nur verpackte Ware sondern auch offene Speisen, die wir hier in der Mittagsverpflegung anbieten.
Die Kennzeichnungsverordnung beinhaltet die verbale Information des Kunden als ausreichend.
Zu den Allergenen zählen:
a: Glutenhaltige Getreide ( Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut und deren Hybridstämme ) sowie daraus hergestellten Erzeugnissen
a1-Weizen
b: Krebstiere und Krebserzeugnisse
c: Eier und Eierspeisen
d: Fisch und Fischerzeugnisse
e: Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
f: Soja und Sojaerzeugnisse
g: Milch und Milcherzeugnisse ( einschließlich Laktose )
h: Schalenfrüchte ( d.h. Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Cashew Nuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Maccadamianuss ) sowie deren Erzeugnisse
i: Sellerie und Sellerieerzeugnisse
j: Senf und Senferzeugnisse
k: Sesam und Sesamerzeugnisse
l: Schwefeldioxid und Sulfite
n: Mollusken ( Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische ) und daraus hergestellten Erzeugnisse
m: Süßlupinien und deren Erzeugnisse
Dessertkennzeichnung:
Alle Dessert sind aus Milch und deren Erzeugnissen hergestellt und können in geringen Anteilen Schalenfrüchte enthalten