Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmittel zugesetzt werden zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erziehlung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen, d.h. aus technologischen, genusswertsteigerndern oder haltbarkeitsverlängernden Gründen.
Für Zusatzstoffe gilt das Verbotsprinzip, d.h. eine Verwendung von Zusatzstoffen ist prinzipiell verboten, es sei denn, ein Zusatzstoff ist ausdrücklich zugelassen. Zugelassen werden nur Stoffe, die gesundheitlich unbedenklich und unter Berücksichtigung technologischer, ernährungsphysiologischer und diätischer Erfordernisse mit dem Schutz der Verbraucher vereinbar sind.
In der Gemeinschaftsverpflegung werden diese Stoffe in den Speiseplänen kenntlich gemacht.
Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung sind:
- Farbstoffe (1 )
- Konservierungsstoffe ( 2 )
- Antioxidationsmittel ( 3 )
- Geschmacksverstärker ( 4 )
- Schwefelverbindungen ( 5 )
- Schwärzungsmittel ( 6 )
- Wachse ( 7 )
- Phosphorsäure, Phosphate ( 8 )
- Aspartam ( 8 )
- Süßungsmittel ( 9 )
- Nitritpökelsalz, Nitrat ( 10 )
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