Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Casino Catering, Inhaber Thomas Renkert
Für alle Lieferungen und Leistungen von Casino Catering (im Folgenden „Caterer“ genannt) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt), soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die der Caterer mit seinen Kunden abschließt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Caterer schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Angebot und Vertragsschluss
1.1 In Prospekten, Anzeigen, anderem Werbematerial um im Internet enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
1.2 Die Angebote des Caterers werden unwirksam, wenn sie der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zugang beim Kunden angenommen werden.
1.3 Der Vertragsschluss kommt mit dem Zugang der Annahme des Angebots durch den Kunden beim Caterer zustande. Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Leistung und der Liefertermine durch den Caterer nur möglich, wenn dies durch den Caterer schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.
1.4 Ändert sich die Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss, hat der Kunde dies dem Caterer unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage vor dem Liefertermin, anzuzeigen. In diesem Fall kann der Caterer den vereinbarten Preis angemessen neu festsetzen.
2. Preise und Zahlung
2.1 Die Preise sind Euro-Preise, wenn nichts anderes angegeben ist, und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.2 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Caterer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder bestätigt worden sind.
2.3 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.
2.4 Alle Rechnungen sind sofort mit deren Erhalt zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn sie auf dem Konto des Caterers gutgeschrieben sind und der Caterer über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
2.5 Der Caterer ist berechtigt, bis zu 50 Prozent des Bestellwertes frühestens 14 Werktage vor dem Liefertermin bzw. der vereinbarten Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen.
2.6 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Caterer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
2.7 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des Caterers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen, sofern der Caterer nicht einen höheren Schaden nachweist.
2.8 Bezahlt der Kunde eine geforderte Vorauszahlung nicht, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung des Caterers sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben. Der Caterer ist in diesem Fall berechtigt, ausreichend Sicherheit zu verlangen, die Gesamtforderung sofort fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferung und Liefertermin
3.1 Die Lieferung erfolgt zu dem vereinbarten Termin.
3.2 Sollte sich der Liefertermin auf Wunsch des Kunden verschieben, ist der Caterer berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.3 Der Caterer haftet nicht, wenn der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt wie Streik oder Naturkatastrophen nicht eingehalten werden kann. Ansprüche der Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der gelieferten Waren geht auf den Kunden über, sobald der Caterer die Ware zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Bei Mängeln der Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
4.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich dem Caterer gegenüber anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
4.3 Der Caterer haftet auf Schadensersatz nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen die Haftung des Caterers ausgeschlossen.
4.4 Die Haftung des Caterers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Caterers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.6 Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von dem Mangel.
5. Rücktritt
5.1 Der Kunde kann sich nach Vertragsschluss nicht einseitig vom Vertrag lösen. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
5.2 Der Caterer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen des Caterers in der Öffentlichkeit gefährden könnte. In diesem Fall ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Leistungen Dritter
Sofern der Caterer zusätzlich Leistungen Dritter vermittelt, z.B. von Künstlern oder Musikern, haftet der Caterer nur für eine sorgfältige Auswahl dieser Dritter. Etwaige Mängelansprüche sind vom Kunden direkt an den Dritten zu richten.
7. Sonstiges
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Als Gerichtsstand wird – sofern gesetzlich zulässig – Karlsruhe vereinbart. Der Caterer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
7.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine etwaige Regelungslücke.
II. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Caterers
Neben den Allgemeinen Bestimmungen (I.) gelten bei Veranstaltungen des Kunden in Räumlichkeiten, welche der Caterer zur Verfügung stellt, zusätzlich folgende Bestimmungen:
1. Jede Veränderung an den Räumlichkeiten sowie jede Einwirkung oder Veränderung des Inventars ist vorab mit dem Caterer abzusprechen und bedarf der Zustimmung des Caterers.
2. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, alle erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen Dritter, beispielsweise der GEMA, einzuholen. Sofern der Caterer diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Caterer von allen hierdurch entstehenden Kosten und Schäden, inklusive der Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.
3. Im Übrigen kann das Anbringen von Dekoration oder Werbemittel vom Caterer untersagt werden, wenn dies nicht von einer erforderlichen Genehmigung gedeckt ist oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
4. Der Kunde haftet gegenüber dem Caterer für alle Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung an den Räumlichkeiten und an vom Caterer zur Verfügung gestelltem Inventar entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht wurde. Sofern der Caterer von einem Dritten aufgrund von Schäden in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Caterer von diesen Ansprüchen, inklusive der Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.
5. Der Kunde hat auf Verlangen gegenüber dem Caterer den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu erbringen.
6. Der Caterer haftet nicht für etwaige vom Kunden für die Veranstaltung zu erbringende Steuern uns Abgaben.
Stand: April 2012